Bei einem anhaltenden Zulassungstrend der Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb kann das von der Bundesregierung formulierte Ziel von 7 bis 10 Millionen zugelassenen Elektrofahrzeugen in Deutschland bis zum Jahr 2030 erreicht werden.
Durch optimale Verknüpfung von Klimaschutz und Industriepolitik soll Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für E-Mobilität gemacht werden. Die Prognosen stehen gut. Das Nutzungspotential steigt. Auch viele Unternehmen sehen gute Chancen für den Einsatz von Elektrofahrzeugen.
Private oder dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge werden größtenteils zuhause oder am Arbeitsplatz geladen. Aber auch auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen von Unternehmen und Geschäften – wann immer das Fahrzeug nicht bewegt wird, zum Beispiel während des Einkaufens oder bei Freizeitaktivitäten – besteht die Möglichkeit zu laden.
Im Durchschnitt steht ein Pkw 95 % der Zeit, ganze 23 Stunden am Tag! Über Nacht oder tagsüber während des Aufenthalts im Betrieb ist viel Zeit zum Laden.
In Unternehmen werden viele Elektro-Fahrzeuge gleichzeitig geladen. Das muss gut geplant werden, denn gleichzeitiges Laden führt punktuell zu hohen Ladeströmen. Teure Lastspitzen und die Überlastung des Stromnetzes können die Folge sein. Eine intelligente Ladeinfrastruktur kann hohe Investitionen in den Ausbau des Netzanschlusses oder in eine größer dimensionierte Energieverteilung vermeiden.
Die außergewöhnliche Laderegelung von HENSEL nutzt phasengenau das maximale Potenzial der zur Verfügung gestellten Energie aus, sodass Fahrzeuge unabhängig des Ladepunktes schnellstmöglich geladen werden. Das System orientiert sich immer an den realen Messungen der Ströme.
Die Errichtungsbestimmung für die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen DIN VDE 0100-722 regelt im Abschnitt 722.311 das Vorgehen für das gleichzeitige Laden: „Es ist zu berücksichtigen, dass im normalen Gebrauch jeder einzelne Anschlusspunkt mit seinem Bemessungsstrom betrieben wird oder mit dem konfigurierten maximalen Ladestrom der Ladestation.
Da alle Anschlusspunkte der Anlage gleichzeitig genutzt werden können, muss der Gleichzeitigkeitsfaktor für alle betroffenen Stromkreise als 1 angenommen werden, es sei denn, in der Stromversorgungseinrichtung für das Elektrofahrzeug, an einer vorgeschalteten Stelle oder in einer Kombination aus beiden ist eine Lastregelung integriert.“
Der gesamte Leistungsbezug wird durch das Laden von E-Mobilen erhöht. Es entstehen Leistungsspitzen, die oberhalb der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung liegen und damit die Kosten der elektrischen Energie erhöhen.
Mit intelligentem Lademanagement können Leistungsspitzen und damit zusätzliche Kosten vermieden werden.
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